Externer Projektleiter nach § 28 GenTSV
Fachkundige und verantwortliche Projektleitung für gentechnische Arbeiten – extern, flexibel und praxisnah.
Sie suchen einen externen Projektleiter nach GenTSV? Als externer Projektleiter nach § 28 GenTSV unterstütze ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Planung, Durchführung und Überwachung gentechnischer Arbeiten sowie der erforderlichen Dokumentation. Dabei verbinde ich langjährige eigene Forschungserfahrung im molekularbiologischen Labor mit umfassender Erfahrung im Gentechnikrecht und in der biologischen Sicherheit.
Welche Aufgaben übernehme ich als externer Projektleiter?
Als externer Projektleiter begleite ich die gentechnischen Arbeiten fachlich und organisatorisch und stelle die ordnungsgemäße Durchführung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen sicher.
Planung gentechnischer Arbeiten| Risikobewertung & Einstufung| Organisation & Dokumentation| Sicherheitsmaßnahmen| Abstimmung mit Betreiber und BBS| Behördenkommunikation

KI-generierte Darstellung

Wann kann ein externer Projektleiter sinnvoll sein?
Nicht immer steht intern eine geeignete Person mit der erforderlichen Sachkunde und den notwendigen zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung. Eine externe Projektleitung kann beispielsweise beim Aufbau neuer gentechnischer Arbeiten, zur Überbrückung personeller Engpässe oder für zeitlich begrenzte Projekte sinnvoll sein.
Fehlende interne Kapazitäten| Neue gentechnische Projekte| Personelle Überbrückung| Zusätzliche fachliche Unterstützung
Externe Projektleitung in der Praxis
Gut zu wissen:
Eine externe Projektleitung erfordert nicht zwangsläufig eine permanente Anwesenheit vor Ort. Entscheidend ist, dass die Aufgaben des Projektleiters sachgerecht wahrgenommen werden können. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach den konkreten gentechnischen Arbeiten, der Sicherheitsstufe und den betrieblichen Gegebenheiten. Präsenztermine vor Ort können dabei mit einer kontinuierlichen fachlichen Abstimmung und Erreichbarkeit kombiniert werden.
Bei der Bestellung eines externen, nicht betriebsangehörigen Projektleiters kann eine Gestattung durch die zuständige Behörde nach § 28 GenTSV erforderlich sein. Gerne unterstütze ich den Betreiber bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Abstimmung mit der zuständigen Behörde und der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

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Wissenschaftliche Erfahrung trifft regulatorische Praxis
Als promovierter Molekularbiologe verfüge ich über langjährige praktische Erfahrung in molekularbiologischer und zellbiologischer Forschung sowie in der Leitung gentechnischer Arbeiten.
Diese wissenschaftliche Erfahrung verbinde ich mit meiner Tätigkeit im Bereich der biologischen und gentechnischen Sicherheit. Dadurch kann ich gentechnische Projekte sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus regulatorischer Perspektive begleiten.
Sie benötigen einen externen Projektleiter nach § 28 GenTSV?
Sie benötigen einen sachkundigen Projektleiter für eine bestehende/ geplante gentechnische Arbeit oder Anlage oder möchten zunächst klären, ob eine externe Projektleitung für Ihre Einrichtung infrage kommt?
Lassen Sie uns Ihre Anforderungen unverbindlich besprechen.
